Gefährdungshaftung

Für bestimmte Schäden gilt auch eine Haftung ohne persönliches Verschulden, z.B. bei der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Gefährdungshaftung ist nicht zu verwechseln mit der Verschuldungshaftung, welche auch als deliktische Haftung bezeichnet wird.

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Siehe auch