Nachmeldefrist

Durch die Nachmeldefrist besteht die Möglichkeit, auch nach Vertragsende der IT-Haftpflichtversicherung weiterhin Schäden melden zu können. Schäden gelten bedingungsgemäß auch dann als mitversichert, wenn der tatsächliche Schaden erst nach Beendigung und Stornierung des Versicherungsvertrages festgestellt und nachträglich fristgerecht gemeldet wird.
Der Schadensfall muss jedoch während der Laufzeit der IT-Haftpflicht eingetreten sein. Als Schadenszenarien sind beispielsweise Urheberrechtsverletzungen oder Programmierfehler vorstellbar.
Wichtig ist, dass Sie auch nach Vertragsende noch möglichst lange - am besten unbegrenzt - einen Schaden melden können!
Die Nachmeldefrist ist nicht zu verwechseln mit der Nachhaftung, durch die auch Schäden versichert wären, die erst nach Vertragsende eingetreten sind!

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