BBR (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen)

Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) wird der Versicherungsschutz mit den sogenannten besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) konkretisiert. Zusätzlich über die BBR können noch ergänzend Zusatz- bzw. Sonderklauseln oder individuelle Vereinbarungen im Versicherungsschein dokumentiert werden.

Aufgabe dieser besonderen Bedingungen ist es innerhalb eines Versicherungszweigs, beispielsweise in der  IT-Haftpflichtversicherung spezielle Regelungen für einzelne Risikogruppen (IT-Dienstleister) zu treffen.

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