"Stand der Technik"-Klausel

Derartige Versicherungsklauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und viele Rückzugsmöglichkeiten im Schadenfall für den Versicherer und sollten daher vermieden werden.

Beispiel der Klausel eines Versicherers in Bezug auf Software-Erstellung:

Versicherungsschutz wird nur gewährt für "... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engineerings eingetreten sind."

Wichtig: Die von uns angebotenen IT-Haftpflichtversicherungen verzichten komplett auf die "Stand der Technik-Klausel"!

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