Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle branchentypischen IT-Tätigkeiten und IT-Dienstleistungen incl. der dazugehörigen Nebenrisiken automatisch und ohne abschließende Aufzählung versichert, die nicht explizit in den IT-Haftpflicht-Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Eine Änderung der IT-Tätigkeit oder ein zusätzliches neues Tätigkeitsgebiet muss dem Versicherer damit nicht mitgeteilt werden.
So sieht man mit einem Blick, wie weit der Versicherungsschutz reicht und welche Versicherungsausschlüsse im Bedingungswerk vorhanden sind.
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