Net IT by Hiscox: Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul Vermögensschaden-Haftpflicht

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Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul Vermögensschaden-Haftpflicht

In Ergänzung der Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:

  • Tarif "FREE" für IT-Freelancer (Jahresnettoumsatz <= 250.000 €):
    2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen: € 125.000
  • Tarif "Net IT" für IT-Unternehmen (Jahresnettoumsatz > 250.000 €):
    2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen: € 300.000

Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE

Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als

  • Digital-/ Social Media Werbeagentur,
  • Kommunikations-Agentur,
  • Public-Relations-Agentur,
  • Marketing-Agentur,
  • Grafik-Designer,
  • Web-Designer oder
  • Marktforschungsinstitut.

In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für

  • Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
  • Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
  • Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
  • Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.

Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als UNTERNEHMENS- UND PERSONALBERATUNG

Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wie folgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für

  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
  • Durchführung von Schulungen,
  • Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
  • Strategieberatung,
  • Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
  • Organisations- und Entwicklungsberatung,
  • Qualitätskontrollberatung,
  • Risikomanagementberatung,
  • technische und logistische Beratung,
  • IT-Beratung,
  • Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
  • Coaching,
  • Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
  • Marketingberatung,
  • Personalberatung und -vermittlung,
  • Erstellung psychologischer Gutachten,
  • Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs

In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmens- oder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:

  • Ansprüche aus Prospekthaftung;
  • Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
  • Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
  • Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
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