HISCOX – AUSSERGEWÖHNLICH VERSICHERT

Logo des Versicherers Hiscox

Hiscox ist ein 1901 gegründeter internationaler Spezialversicherer. Das Unternehmen ist an der London Stock Exchange notiert (LSE:HSX). Die Hiscox-Gruppe hat im Underwriting drei Hauptbereiche: Hiscox London Market, Hiscox UK und Europa sowie Hiscox International. Hiscox London Market versichert internationales Geschäft auf dem Londoner Markt, hauptsächlich großes oder komplexes Geschäft, das von mehreren Versicherern gezeichnet werden muss oder das die internationalen Lizenzen von Lloyd’s benötigt. Hiscox UK und Hiscox Europa konzentrieren sich auf spezielle Versicherungen für verschiedene Berufsgruppen, Geschäftskunden sowie vermögende Privatkunden. In Deutschland unterhält Hiscox Büros in Hamburg, Köln, München und Frankfurt am Main.

  • 1901 in London gegründet
  • Global sind über 1.400 Mitarbeiter in 31 Niederlassungen in 14 Ländern beschäftigt
  • Seit 1995 Niederlassungen in München, seit 2006 in Köln, seit 2007 in Hamburg und ab 2017 auch in Frankfurt am Main
  • Weltweit sind mehr als ein Dutzend königliche Familien versichert
  • Die Aktie der Hiscox Ltd. ist am London Stock Exchange FTSE 250 notiert
  • Internationale Ratings:
    – A.M. Best: A (Excellent)
    – Standard & Poor’s: A (Strong)
    – Fitch: A+ (Strong)

Hiscox-Schadenservice

Kunde und Versicherungsnehmer genießen neben individuellem Versicherungsschutz, Vorteile eines exzellenten persönlichen Service sowie eines internationalen Expertennetzwerks. 

Zudem sind im Schadensfall Juristen, Betriebswirte und Versicherungsfachwirte aus dem Hiscox Schadenteam Ihre direkten Ansprechpartner. Und wenn es erforderlich ist, unterstützen bei der Schadenfeststellung unabhängige, international tätige Gutachter.

  • Hiscox besitzt mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Abwicklung berechtigter und in der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Freiberufler, wie Journalisten und Autoren und anderen Unternehmen der Dienstleistungsbranche.
  • Hiscox versichert weit über Standard – auch Folgeschäden und vertragliche Haftpflichtansprüche an Journalisten und Blogger.
  • Sie erhalten kompetente Beratung im Schadensfall durch ein nationales und internationales Expertennetzwerk.

PRODUKT-HIGHLIGHTS der Net IT by Hiscox

  • All-Risk (Allgefahren) Deckung für alle typischen IT-Haftungsrisiken
  • Keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für nach Vertragsschluss neu hinzugekommene IT-Tätigkeiten. Durch die so genannte "offene Deckung" ist somit eine Vorsorgeversicherung nicht mehr notwendig
  • Weltweite Deckung inklusive USA und Kanada.
  • Einfaches, umfassendes und transparentes Bedingungswerk
  • Keine Erprobungs- und auch keine Experimentierklausel, d.h. kein Ausschluss von Sach- und Vermögensschäden durch Produkte oder Leistungen, die nicht ausreichend erprobt oder getestet waren
  • DSGVO: Versicherungsschutz besteht auch für die Tätigkeit als Beauftragter für den Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) oder entsprechender ausländischer Gesetze.
  • Mitversicherung von freien Mitarbeitern und Subunternehmer
  • Versicherungsschutz sowohl für gesetzliche und öffentlich-rechtliche wie auch vertragliche Haftpflichtansprüche.
  • Mitversicherung von Service Level Agreements (verschuldensunabhängige Haftpflichtansprüche)
  • Mitversicherung von Ansprüchen bei Verzögerungsschäden
  • Schadenersatzanspruch auch bei entgangenem Gewinn
  • Unbegrenzte Mitversicherung bisheriger Vorumsätze, d.h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.
  • Versicherungsschutz bei Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten, wie zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte sowie Haftung bei Kartell- und bei Wettbewerbsverstößen
  • Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen
  • Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
  • Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Inland sind beitragsfrei mitversichert (Niederlassungen und Tochterunternehmen im Ausland auf Antrag)
  • Key Man Cover: Kostenersatz bei Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen
  • Erstattung von Projektkosten sowie Projekthonoraren
  • Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
  • Ersatz von Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung eines Reputationsschadens
  • Ersatz von Vertrauensschäden durch Unterschlagung, Untreue, Betrug der eigenen angestellten- und freien Mitarbeiter
  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website
  • Ersatz von Bußgeldern und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland
  • Kostenübernahme bei strafrechtlicher Verteidigung
  • Beitragsfreie Mitversicherung von untergeordneten Tätigkeiten als Werbe- und Medienagentur sowie kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Unternehmensberatung wie auch Personalberatung
  • Keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes durch sonst übliche Sublimite.
zum iT-haftpflicht BEITRAGSRECHNER

Eigenschadendeckung - wichtige Versicherungskomponente

Die Berufs- oder IT-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche gegen über Dritten  vollständig ab. Erleiden Sie aber selbst einen eigenen finanziellen Schaden, so können Sie diesen speziellen Absicherungsbedarf über einen kostengünstigen und zubuchbaren Eigenschadenbaustein für vielen IT-typische Teilbereiche sinnvoll absichern. Folgende Schaden- und Kostenpositionen bis zu einer maximalen Entschädigungsgrenze von € 300.000 sind im Hiscox-Versicherungskonzept abgedeckt:

  • Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)
  • Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
  • Reputationsschäden
  • Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sowie Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des
    Auftraggebers
  • durch Betrug, Untreue oder Unterschlagung (Unredlichkeit) Ihrer Angestellten oder freien Mitarbeiter (Vertrauenschaden)
  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website. Die notwendigen Reparaturkosten werden erstattet.
  • Zahlung von Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland
  • Kostenersatz bei strafrechtlicher Verteidigung
  • Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen
  • Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
Details zur Eigenschadendeckung