VHV - der Preisbrecher

Die VHV hat ihre Ursprünge in der Baubranche. Als Kfz-Versicherer gehört die VHV zu den Marktführern. Vor einigen Jahren hat die VHV-Versicherung nun auch die IT-Branche als Zielgruppe für sich entdeckt. Die IT-Haftpflichtversicherung wurde zum Jahreswechsel 2020/2021 neu konzipiert und der bisherige Versicherungsschutz in vielen Bereichen verbessert.
  • 1919 Gründung der VHV in Hannover. Architekt Friedrich Schermer gründet mit drei Mitgliedern der Hannoverschen Baugewerks- und Berufsgenossenschaft die Haftpflicht-Versicherungsanstalt. Noch heute ist die Konzernmuttergesellschaft, die VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
  • 11,3 Mio. abgeschlossene Verträge (Stand 31.12.2019)
  • 3,244 Milliarden verdiente Bruttobeiträge (Stand 31.12.2019)
  • 3.200 Mitarbeiter
  • Finanzstärke-Ratings: Standard & Poors (2020) / A+ (Ausblick stabil)

PRODUKT-HIGHLIGHTS der VHV Firmenprotect IT

  • Versicherungssummen in Höhe von 250.000, 500.000, 1.000.000 oder 3.000.000 Euro wählbar für Vermögensschäden aus IT-Dienstleistungen, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind
  • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) für das Bürorisiko
  • Ohne generelle Selbstbeteiligung
  • Neuwertentschädigung für versicherte Sachschäden bis 5.000 Euro je Versicherungsfall
  • Offene Vermögensschadenhaftpflicht-Deckung im Bereich der versicherten Tätigkeit
  • Mitversicherung von Vermögensschäden aus der Verzögerung der Leistung
  • Versicherungsschutz für Re-Implementierungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Schäden Dritter durch Datenlöschung, -beschädigung oder Beeinträchtigung der Datenordnung oder Nichtverfügbarkeit von Daten gelten mitversichert
  • Ansprüche Dritter gegen unberechtigte Eingriffe in interne oder externe Datennetze von außen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Hardware-Handel
  • Vertraglich übernommene Haftpflicht
  • Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht (vertragliche Vereinbarung des Verzichts auf die Untersuchungs- und Rügepflicht)
  • Vereinbarte Eigenschaften / verschuldensunabhängige Haftung
  • Verletzung gewerblicher Schutzrechte bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
zum iT-haftpflicht BEITRAGSRECHNER

Eigenschadenversicherung

  • Reputationsschäden bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
  • Veränderung, Blockierung oder Zerstörung der eigenen Website bis 300.000 Euro je Versicherungsfall 
  • Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
  • Domainschutzversicherung bis 20.000 Euro je Versicherungsfall
  • Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
  • Key Man Cover (Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen) bis 300.000 Euro je Versicherungsfall

Weitere betriebliche und private Nebenrisiken

  • Subunternehmerbeauftragung, Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften, Arbeitnehmerüberlassung
  • Ansprüche der Versicherten untereinander
  • Vorsorgeversicherung, Versehensklausel
  • Schäden durch Flugdrohnen bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall
  • Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Grundstücksbestandteilen (z. B. Einfahrttor, Zäune)
  • Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten, sonstigen nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen sowie sonstigen beweglichen Sachen bei maximaler Mietdauer von 3 Monaten bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
  • Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland sowie im Inland
  • Abhandenkommen sowie Beschädigung und Zerstörung von Sachen der Betriebsangehörigen und der Besucher
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten und Transpondern inkl. Objektschutz bis 30 Tage und bis zur Versicherungssumme, Folgeschäden bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
  • Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden, Be- und Entladeschäden
  • Haus- und Grundbesitzerrisiko für selbst genutzte und für vermietete Objekte ohne Beschränkung des Bruttojahresmietwerts sowie Bauherrenrisikos ohne Bausummenobergrenze
  • Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Energie, wie z. B. Photovoltaik- und Kleinwindkraftanlagen sowie Geothermie, Wasserkraft
  • Auslösen von Fehlalarm bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Sozialeinrichtungen; Sanitätsstationen und -personal
  • Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Stadt- und Straßenfesten
  • Schiedsgerichtsvereinbarungen inkl. Mediation
  • Obhutsschäden bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
  • Nachhaftung bei endgültiger Betriebsaufgabe bis 10 Jahre
  • Schäden aus der Nutzung von Internettechnologien bis höchstens 1.000.000 Euro je Versicherungsfall
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
  • Konventionelles Produkthaftpflichtrisiko bzw. Haftung für vereinbarte Eigenschaften
  • Freistellung des Zwischen-/Endherstellers / Vereinbarung von Regressverzichten / Händlerkettenklausel
  • Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung auf 5 Jahre 6 Monate
  • Vorumsätze der letzten 3 Jahre vor Vertragsbeginn
  • Kleingebinde bis insgesamt 50.000 l/kg sowie Heizöltanks zur Beheizung eigener Räume
  • Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz auf fremden und eigenen Grundstücken inkl. Grundwasser
  • Ansprüche aus Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz bis höchstens 3.000.000 Euro je Versicherungsfall
  • Privathaftpflicht mit allen Leistungen VHV PHV EXKLUSIV und einer Versicherungssumme von 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je Person) incl. Best-Leistungs-Garantie
  • Tierhalterhaftpflicht für alle Hunde und Pferde
Die Produktbeschreibungen und die Hinweise sind stark verkürzt wiedergeben. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. zum iT-haftpflicht BEITRAGSRECHNER