Abwehrkosten

Bei Abwehrkosten im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung handelt es sich um Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von erhobenen Schadensersatzansprüchen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Kosten der Prüfung der Haftpflichtfrage sowie alle angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.

Die Abwehrkosten werden im Rahmen des sogenannten passiven Rechtsschutzes erbracht.

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