Generell ist in der IT-Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.
Über den optionalen Eigenschadenbaustein können jedoch eigene Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Für nachfolgend aufgeführte Schaden- und Kostenpositionen, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet (Eigenschäden) besteht Versicherungsschutz, die jedoch meist durch eine Entschädigungsgrenze in der Höhe begrenzt ist:
- Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)
 
- Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
 
- Reputationsschäden
 
- Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sowie Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des
Auftraggebers 
- durch Betrug, Untreue oder Unterschlagung (Unredlichkeit) Ihrer Angestellten oder freien Mitarbeiter (Vertrauenschaden)
 
- Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website. Die notwendigen Reparaturkosten werden erstattet.
 
- Zahlung von Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland
 
- Kostenersatz bei strafrechtlicher Verteidigung
 
- Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen
 
- Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
 
        
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