Sublimite

Sublimite sind Unterdeckungssummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.). Bei Sublimiten handelt es sich um eine abweichende Obergrenze einer vereinbarten Deckungsumme.

Beispiel:

  • Deckungssumme für Personenschäden 1,5 Mio. €
  • Deckungssumme für Sachschäden 1 Mio. €
  • Deckungssumme für Vermögensschäden 1 Mio. €
  • Sublimit (steht nur im Vertragstext im Versicherungsschein) für EDV-Vermögensschäden 50.000 €.

Ein IT-Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Teilrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Rechtsverletzungen limitiert auf € 50.000,00).

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Siehe auch