Eigenschaden-Deckung

Generell ist in der IT-Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.

Über den optionalen Eigenschadenbaustein können jedoch eigene Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Für nachfolgend aufgeführte Schaden- und Kostenpositionen, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet (Eigenschäden) besteht Versicherungsschutz, die jedoch meist durch eine Entschädigungsgrenze in der Höhe begrenzt ist:

  • Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)
  • Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
  • Reputationsschäden
  • Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sowie Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des
    Auftraggebers
  • durch Betrug, Untreue oder Unterschlagung (Unredlichkeit) Ihrer Angestellten oder freien Mitarbeiter (Vertrauenschaden)
  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website. Die notwendigen Reparaturkosten werden erstattet.
  • Zahlung von Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland
  • Kostenersatz bei strafrechtlicher Verteidigung
  • Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen
  • Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
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