Generell ist in der IT-Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.
Über den optionalen Eigenschadenbaustein können jedoch eigene Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Für nachfolgend aufgeführte Schaden- und Kostenpositionen, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet (Eigenschäden) besteht Versicherungsschutz, die jedoch meist durch eine Entschädigungsgrenze in der Höhe begrenzt ist:
- Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)
- Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
- Reputationsschäden
- Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sowie Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des
Auftraggebers
- durch Betrug, Untreue oder Unterschlagung (Unredlichkeit) Ihrer Angestellten oder freien Mitarbeiter (Vertrauenschaden)
- Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website. Die notwendigen Reparaturkosten werden erstattet.
- Zahlung von Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland
- Kostenersatz bei strafrechtlicher Verteidigung
- Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen
- Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
Zurück zum Glossar