Nachhaftung

Die Klausel zur Nachhaftung darf nicht unterschätzt werden und ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen einer IT-Haftpflichtversicherung. Mit einer Nachhaftungsklausel wird der bestehende Versicherungsschutz über die normale Vertragslaufzeit hinaus verlängert, um Schadenersatzansprüche, die nach Vertragsbeendigung eintreten und gemeldet werden mitzuversichern. Es ist auf eine möglichst lange Nachhaftungsfrist (zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes) zu achten. Die Nachhaftung ist nicht zu verwechseln mit der Nachmeldefrist.

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