Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers

Gehört in den Versicherungsbereich von Eigenschäden.

Der Versicherer ersetzt Ihnen die vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich bereits gezahlter oder noch zu zahlender Honorare selbstständiger und freiberuflicher Subunternehmer, nicht jedoch entgangenen Gewinn oder eigene Honorare) im Falle eines berechtigten Rücktritts seines Auftraggebers.

Mit dieser beitragspflichtigen Leistungserweiterung können die besonderen Risiken aus IT-Projektverträgen abgesichert werden.

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