Der Versicherer erstattet die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten eines Strafverteidigers, ggf. einschließlich der Kosten eines Verfahrens, mit dem gegen eine gerichtliche Vorladung eines Versicherten vorgegangen wird. Diese Versicherungsleistungen sollen grundsätzlich dazu dienen, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Dem Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, folgt nämlich oft ein Ermittlungsverfahren und ist dann mit erheblichen Verteidigungskosten verbunden.
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