Mietsachschäden beziehen sich auf die Beschädigung von gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden oder Räumlichkeiten. Weiterhin spricht man auch von einem Mietsachschaden, wenn auf einer Geschäftsreise angemietete Einrichtungsgegenstände (z.B. Gegenstände am oder im vorübergehend angemieteten Hotelzimmer) beschädigt werden.
Schäden durch Abnutzung, Verschleiss oder übermässige Beanspruchung sind jedoch vom Versicherungsschutz einer IT-Haftpflichtversicherung stets ausgeschlossen, da diese mit der Miet- bzw. Pachtzahlung abgegolten sind.
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