Persönlichkeitsrechtsverletzung

Bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung können Schadenersatzansprüche in Form eines Unterlassungsanspruchs, einer Gegendarstellung, eines Widerrufs oder auch einer Richtigstellung erfolgen. Das Persönlichkeitsrecht stellt ein Grundrecht nach Artikel 1 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz dar und soll die Handlungsfreiheit sowie die Entfaltung der Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen schützen.

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