Bei der verschuldensunabhängigen Haftung (Service Level Agreements) besteht ein Haftungsanspruch von Schäden, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind. Es müssen lediglich die Voraussetzungen für einen Haftungsanspruch vorliegen, unabhängig ob der Umstand selbst verschuldet wurde oder nicht.
Schadensfälle zur verschuldensunabhängigen Haftung entstehen oft bei der Vereinbarung von sogenannten Dauerschuldverhältnissen, wie beispielsweise Service Level Agreements (zugesicherte Leistungseigenschaften wie etwa Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung von EDV-Projekten).
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