Eine umfangreiche IT-Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur Schadenersatzansprüche aus Personen- Sach- und Vermögensschäden von Dritten, sondern beinhaltet auch Eigenschadenbausteine, um im Schadenfall auch die Kosten, die einem selbst entstehen vom Versicherer ersetzt zu bekommen. Die Keymann-Deckung stellt so ein Eigenschadenbaustein unter vielen dar, der die finanziellen Folgen und die Existenz eines Unternehmens absichern kann.
Bei einem Großkunden müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist sensible Sicherheitssysteme an Software- und Hardwarekomponenten installiert und auf das Anforderungsprofil des Kunden genau angepasst werden. Dafür setzt unser Kunde einen IT-Experten ein, der sich ganz speziell für diese Art von IT-Sicherheit als einziger im Unternehmen auskennt und sich auf diesen Bereich spezialisiert hat. Kurz nach Beginn des Projekts erleidet der Mitarbeiter einen schweren Herzinfarkt und eine Wiederaufnahme der Arbeit prognostizieren die behandelten Ärzten frühestens in 5 Monaten. Da im versicherten IT-Unternehmen kein qualifizierter Mitarbeiter mit diesem Spezialwissen vorhanden ist, muss schnellstmöglich eine alternative Lösung von außen erfolgen. Über ein Headhunterbüro kann ein geeigneter IT-Spezialist nach einigen Wochen gefunden werden. Da der IT-Spezialist nur für diese eine Projekt befristet engagiert werden soll, entstehen erhebliche Personalmehrkosten in Höhe von € 180.000 zuzüglich den Vermittlungskosten des Headhunterbüros von € 20.000 bis zum Ende dieses Auftrags. Trotz aller Bemühungen einer fristgerechten Fertigstellung verzögert sich das Projekt bis zur finalen Abnahme der Software- und Hardwarekomponenten um 21 Tage. Der Großkunde macht noch zusätzlich einen berechtigten Verzugsschaden bzw. Verzögerungsschaden in Höhe von € 50.000 geltend.
Insgesamt ist ein Schaden von € 250.000 entstanden. Der IT-Dienstleister hatte erst vor einiger Zeit, seine IT-Haftpflichtversicherung auf die neuesten Versicherungsbedingungen umgestellt, wo der Eigenschadenbaustein einer Key Man Cover Deckung beitragsfrei mitversichert gilt und der Schaden durch den Versicherer somit volllständig reguliert werden konnte. Im Rahmen der Keyman Cover-Deckung können folgende Kosten ersetzt werden:
• Kosten der Personalberatung (einschließlich Headhunter-Kosten),
• Kosten für externe Kommunikation (einschließlich Kosten der Stellenausschreibung)
• interne und externe Personalmehrkosten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten
Fehlt diese Leistungskomponente so kann nur der Verzugsschaden bzw. Verzögerungsschaden im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung reguliert werden.
Neben der Absicherung der wichtigen IT-Vermögensschäden in ausreichender Höhe haben in der Zwischenzeit auch viele Schadenfälle unmittelbare Auswirkung auf Kostenpositionen, die das eigene Unternehmen betreffen. Viele Versicherungsgesellschaften haben darauf reagiert und bieten mit bestimmten Höchstentschädigungsgrenzen auch sogenannte Eigenschadendeckungen an. Bei Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass dieser Baustein, zumindest optional, mitversichert werden kann.
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© Dipl.-Kfm. Manfred Vosseler